
Qualitätsmanagement
Bewegen – Verändern – Lernen
Qualitätsmanagement
Die Krankenhäuser Mechernich und Schleiden haben ein integriertes, umfassendes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, das seit 2014 nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist.
Das Qualitätsmanagement strukturiert und verbessert systematisch Abläufe und bietet allen Beteiligten mehr Transparenz. Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess können unsere Mitarbeitenden eigenständig in ihren Abteilungen und Teams an Verbesserungen in ihrem Verantwortungsbereich und in ihrem Umfeld arbeiten.
Neben dem standortübergreifenden DIN ISO-Zertifikat werden klinikbezogene weitere Auszeichnungen und Zertifikate durch die Fachgesellschaft regelmäßig bestätigt. Die gesetzliche Grundlage für unser Qualitätsmanagement ist Paragraph § 135 a SGB V.
Risikomanagement
Im Bereich Risikomanagement untersuchen wir vorausschauend klinische Abläufe und Strukturen auf mögliche Risiken. Die Verantwortlichen analysieren und bewerten diese Risiken und erarbeiten präventive Maßnahmen.
Die Krankenhäuser Mechernich und Schleiden erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Patientensicherheit und haben klare Vorgaben für ein klinisches Risikomanagement- und Fehlermeldesystem.
Grundlagen unserer Risikomanagementstrukturen sind das Patientenrechtegesetz, die aktuellen Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sowie die ISO 31000 und die ÖNORM D 4900ff.
Qualitätssicherung
Unsere Krankenhäuser nehmen an allen gesetzlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135a SGB V teil. Die Ergebnisse werden im klinikinternen Dialog bearbeitet sowie im gesetzlichen Qualitätsbericht nach §137 SGB V veröffentlicht.
Qualitätsberichte
Meldung nach Lieferkettengesetz
Viele deutsche Unternehmen profitieren von den weltumspannenden Handelsketten. Während es in Deutschland z.B. einen Mindestlohn und ein striktes Verbot von Kinderarbeit gibt, fehlen solche Gesetze in anderen Ländern. Das Lieferkettengesetz macht sowohl Transparenz, als auch faires und umweltfreundliches Handeln verpflichtend.
Beispiele: menschenrechtliche Risiken (Missachtung von Arbeitsschutzpflichten, Ungleichheit und Vorenthalten eines angemessenen Lohns, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Folter, Beteiligung an der Herstellung und Entsorgung queck-silberanteiliger Produkte, Produktion oder Verwendung von bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen, Ein- und Ausfuhr von Abfällen etc.)
Auf dieser Seite können Sie Verstöße zum LkSG über das folgende Formular an uns melden.
Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ermöglichen wir Ihnen über das folgende Formular, uns auf Rechts- und Regelverstöße (wirtschaftlich, sozial, ethisch) im Unternehmen hinzuweisen.
Beispiele: Verstoß gegen Arbeitszeitgrenzen, Betrug, Korruption, Bestechung, Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, Strahlenschutz, Datenschutz oder den Umgang mit Organen.